Erfülltes Leben ist Betreuen und Pflegen | seit 1994

FAQ

Glossary

Barbetrag
Barbetrag (Selbstbehalt) - Bewohner, die ihren Heimaufenthalt nicht komplett mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, sondern nur mit Unterstützung der Sozialhilfe bestreiten können, verbleibt ein monatlicher Selbstbehalt (z.Zt. € 93,69) von ihrem Einkommen. Dieser Betrag wird an den Bewohner ausgezahlt oder das Pflegeheim verwaltet kleinere Barbeträge im Auftrag des zu Pflegenden.
Behandlungspflege
Behandlungspflege (auch medizinische Behandlungspflege) - In der Alten- und Krankenpflege wird zwischen Grund- und Behandlungspflege unterschieden. Behandlungspflege ist eine medizinische Hilfeleistung, d. h., sie dient zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels. Dazu gehören beispielsweise das Setzen von Spritzen, die Versorgung von offenen Druckgeschwüren (Dekubitus), die Blasenkatheterversorgung oder Verbands-wechsel. Behandlungspflege wird vom Arzt angeordnet. Beihilfe siehe Leistungen nach dem Beihilferecht.
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Seit dem 01.01.1992 gilt das Betreuungsgesetz. Es löste die gesetzlichen Bestimmungen zu Entmündigung, Vormundschaft und Gebrechlich-keitspflegschaft ab. Menschen, die teilweise oder vollständig nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Belange selbst zu regeln, bekommen zu ihrer Unterstützung einen Betreuer nach dem Betreuungsgesetz. Der Betreuer wird vom Vormund-schaftsgericht bestellt. Häufig übernehmen Angehörige, Verwandte oder gute Freunde die Betreuung. Der Pflegebedürftige/Betreute selbst kann (solange er „im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" ist) im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung bestimmen, wen er als Betreuer haben möchte. Dies ist dann für das Gericht bindend, es sei denn, es bestehen begründete Vorbehalte gegenüber dieser Person. Der Betreuer vertritt den Betroffenen nur in den Aufgabenbereichen, die ihm vom Gericht übertragen worden sind, wie z. B. in finanziellen Angelegenheiten. Weitere Aufgabenbereiche sind z. B. die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung. Hier gelten besondere Vorschriften. Wenn Sie eine individuelle Beratung zum Thema Betreuung nach dem Betreuungsgesetz wünschen, wenden Sie sich an eine Betreuungs-behörde/Betreuungsstelle, einen Betreuungsverein, Rechtsanwalt oder Notar.
Biografieorientierung / Bewohnerorientierung
Eine bewohnerorientierte oder individuelle Pflege versucht, jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und seiner individuellen Lebensgeschichte zu verstehen und entsprechend zu pflegen. Bewohnerorientierung ist insbesondere bei Menschen, die an Demenz erkrankt sind, von großer Bedeutung. Indem der Lebenslauf (Biografie) des Bewohners mit ihm und/oder seinen Angehörigen besprochen wird, werden wichtige Stationen und Menschen in der Lebensgeschichte des Bewohners sichtbar. Es wird versucht, dies bei der Pflege zu berücksichtigen, z.B. wird ein Mensch, der den Beruf des Gärtners ausgeübt hat, sich für Pflanzen interessieren und vielleicht Freude daran haben, sich um Zimmerpflanzen zu kümmern, oder er wird sein Zimmer leichter wieder finden, wenn sein Türschild die Form einer Gießkanne o.Ä. hat.