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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - In einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Sie, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Belange selbstständig zu regeln, vertreten soll bzw. Entscheidungen für Sie treffen soll. Bei einer Vorsorgevollmacht ist eine bestimmte Form nicht erforderlich, eine notarielle Beurkundung aber geraten. In einer Betreuungsverfügung legen Sie die Person/oder Personen fest, die Sie als rechtlichen Betreuer für sich haben möchten. Unter Patientenverfügung oder Patiententestament versteht man die Verfügungen, die der Betreffende hinsichtlich seiner medizinischen Behandlung, der Behandlungsbegrenzung (z.B. keine Wiederbelebungsmaßnahmen oder lebensverlängernden Maßnahmen etc.) und seiner Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung macht. Nützliche und sehr gut verständliche Tipps, was bei Vorsorgevollmacht, Betreuungs-verfügung und Patientenverfügung zu beachten ist, gibt z.B. die Broschüre „Vor-sorgevollmacht, Betreuungsverfügung", die im Literaturverzeichnis aufgeführt ist.

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